ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahrzeug Kompetenzzentrum GmbH
Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Fahrzeug Kompetenzzentrum GmbH (im Folgenden „wir“) und ihren Kunden. Das betrifft insbesondere den Verkauf von Reifen, Felgen, Kompletträdern und RDKS-Sensoren sowie die damit zusammenhängenden Service-, Montage- und Einlagerungsleistungen.
1.2 Kunden können Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) oder Unternehmer sein. Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden Bestimmungen des KSchG und der sonstigen Verbraucherschutzvorschriften. Diese AGB schränken sie nicht ein.
1.3 Wir schließen Verträge auf Grundlage der AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Abweichende Geschäftsbedingungen von Unternehmern gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen.
2. Informationen auf der Website
2.1 Die auf unserer Website dargestellten Produkte, Leistungen und Preise sind kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.
2.2 Über die Website können Kunden unverbindliche Anfragen zu Reifen, Felgen, Kompletträdern, RDKS-Sensoren und sonstigen Leistungen stellen. Eine Anfrage oder Reservierung über die Website begründet keinen Kauf- oder Dienstleistungsvertrag.
3. Terminreservierungen
3.1 Über die Website kann ein Termin über das angebundene Terminplanungssystem reserviert werden.
3.2 Die Terminreservierung ist kein verbindlicher kostenpflichtiger Auftrag. Den konkreten Leistungsumfang und den Auftrag vereinbaren wir mit dem Kunden am Betriebsstandort.
3.3 Wir bitten darum, Termine, die nicht wahrgenommen werden können, möglichst frühzeitig abzusagen.
4. Vertragsabschluss
4.1 Ein Vertrag kommt erst am Betriebsstandort zustande, und zwar durch Unterzeichnung eines Auftrags oder einer Auftragsbestätigung, durch Leistung einer vereinbarten Anzahlung oder durch eine sonstige ausdrückliche Vereinbarung vor Ort.
4.2 Anfragen, Angebote und Bestellwünsche per Telefon, E-Mail, WhatsApp oder über andere Fernkommunikationsmittel sind unverbindlich. Daraus entsteht noch kein Vertrag.
4.3 Bei umfangreicheren oder individuell bestellten Waren können wir eine schriftliche Auftragsbestätigung verlangen.
5. Individuelle Bestellungen (Sonderbestellungen)
5.1 Reifen, Felgen, Kompletträder und RDKS-Sensoren, die wir nicht lagernd führen, bestellen wir nach Kundenwunsch bzw. passend zum jeweiligen Fahrzeug. Solche Sonderbestellungen lösen wir erst nach persönlicher Beratung und verbindlicher Beauftragung am Betriebsstandort aus.
5.2 Für Sonderbestellungen können wir eine angemessene Anzahlung verlangen. Die Höhe wird bei der Beauftragung vereinbart.
5.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, die für die Auswahl erforderlichen Fahrzeugdaten richtig und vollständig bekanntzugeben (siehe Punkt 10). Im Rahmen der vereinbarten Leistung prüfen wir die technische Eignung der bestellten Komponenten für das Fahrzeug.
5.4 Wird eine Sonderbestellung ohne berechtigten Grund nicht abgenommen, stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu. Eine geleistete Anzahlung wird mit diesen Ansprüchen verrechnet. Darüber hinausgehende Beträge zahlen wir zurück.
6. Preise
6.1 Es gelten die jeweils vereinbarten Preise.
6.2 Preise gegenüber Verbrauchern verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.3 Gegenüber Unternehmern können Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben werden.
7. Zahlung
7.1 Die Zahlung ist insbesondere per Debitkarte oder Überweisung möglich.
7.2 Sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag bei Übergabe der Ware bzw. nach Durchführung der vereinbarten Leistung fällig.
7.3 Bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Beträge sind wir berechtigt, die Ware, das Fahrzeug oder eingelagerte Räder nach den gesetzlichen Bestimmungen zurückzubehalten.
8. Abholung und Übergabe
8.1 Bestellte Waren übergeben wir am vereinbarten Betriebsstandort.
8.2 Wir verständigen den Kunden, sobald die bestellte Ware zur Abholung bzw. zur Montage bereitsteht.
8.3 Wird bestellte Ware oder ein fertiggestelltes Fahrzeug nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Verständigung abgeholt, können wir ein angemessenes Lagerentgelt laut aktuellem Preisaushang verrechnen, sofern der Kunde die Verzögerung zu vertreten hat.
8.4 Einen Versand gibt es nur, wenn er ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.
9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises Eigentum der Fahrzeug Kompetenzzentrum GmbH.
10. Montage und Fahrzeugdaten
10.1 Bei der Montage von Reifen, Felgen, Kompletträdern und RDKS-Sensoren sind die technischen Vorgaben des Fahrzeug- und Teileherstellers maßgeblich.
10.2 Der Kunde hat korrekte Angaben über Fahrzeugmodell, Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) und vorhandene technische Veränderungen am Fahrzeug zu machen, soweit diese für die Leistung relevant sind. Nicht serienmäßige Veränderungen am Fahrzeug sind vor Durchführung der Arbeiten bekanntzugeben.
10.3 Entstehen durch unrichtige oder unvollständige Angaben des Kunden Mehrkosten, etwa für Rücksendung, Umbestellung oder zusätzliche Arbeiten, trägt diese der Kunde, soweit ihn daran ein Verschulden trifft.
11. Nachziehen der Radschrauben
Nach jeder Rad- oder Reifenmontage müssen die Radschrauben bzw. Radmuttern nach 50 bis 100 gefahrenen Kilometern mit dem vorgeschriebenen Drehmoment nachgezogen werden. Wir weisen den Kunden bei der Übergabe darauf hin. Das Nachziehen führen wir auf Wunsch kostenlos durch.
12. Reifendruckkontrollsysteme (RDKS)
12.1 Bei Fahrzeugen mit Reifendruckkontrollsystem kann je nach Fahrzeugmodell eine Programmierung, Initialisierung oder Anlernfahrt erforderlich sein.
12.2 Über zusätzlich erforderliche Arbeiten und deren Kosten informieren wir den Kunden, soweit diese vor Durchführung erkennbar sind.
13. Reifeneinlagerung
13.1 Wir lagern Reifen und Kompletträder gegen das vereinbarte Entgelt ein. Bei der Übernahme stellen wir dem Kunden einen Einlagerungsschein aus. Darauf werden Anzahl, Art und erkennbarer Zustand der eingelagerten Teile festgehalten.
13.2 Die eingelagerten Reifen und Räder verwahren wir sachgemäß. Für Schäden haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen über den Verwahrungsvertrag.
13.3 Stellen wir bei der Einlagerung oder Ausgabe Mängel fest, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen können (z. B. zu geringe Profiltiefe, Beschädigungen, Überalterung), informieren wir den Kunden darüber.
13.4 Das Einlagerungsentgelt ist für die jeweils vereinbarte Einlagerungsperiode zu bezahlen. Werden die eingelagerten Teile nach Ablauf der Einlagerungsperiode nicht abgeholt und wird die Einlagerung nicht verlängert, fällt für jede weitere Periode das jeweils gültige Einlagerungsentgelt an.
13.5 Ist der Kunde mindestens zwölf Monate nach Ablauf der letzten bezahlten Einlagerungsperiode mit der Abholung oder Zahlung im Rückstand, fordern wir ihn schriftlich an die zuletzt bekanntgegebene Adresse bzw. E-Mail-Adresse auf, die Teile abzuholen. Dafür setzen wir eine Frist von mindestens vier Wochen und weisen auf die Folgen hin. Lässt der Kunde diese Frist ungenutzt verstreichen, sind wir berechtigt, die Teile zu verwerten oder fachgerecht zu entsorgen. Ein allfälliger Verwertungserlös wird mit offenen Forderungen verrechnet und darüber hinaus an den Kunden ausbezahlt.
13.6 Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Kontaktdaten bekanntzugeben.
14. Altreifenentsorgung
14.1 Auf Wunsch des Kunden entsorgen wir Altreifen und Altfelgen fachgerecht gegen ein Entgelt laut aktuellem Preisaushang.
14.2 Der Kunde kann seine Altreifen auch selbst mitnehmen.
15. Gewährleistung
15.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, insbesondere das Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) und das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB).
15.2 Diese AGB schränken die zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsrechte von Verbrauchern nicht ein.
16. Garantie
16.1 Eine Herstellergarantie besteht nur, soweit sie vom jeweiligen Hersteller gewährt wird. Ihre Bedingungen richten sich nach den Angaben des Herstellers.
16.2 Eine Herstellergarantie schränkt die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Kunden gegenüber der Fahrzeug Kompetenzzentrum GmbH nicht ein.
17. Haftung
17.1 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gesetzlich zwingende Haftungsansprüche von Verbrauchern bleiben unberührt.
17.2 Gegenüber Unternehmern haften wir nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden und nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
18. Unternehmergeschäfte
18.1 Ist der Kunde Unternehmer, gelten ergänzend die Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches (UGB).
18.2 Die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 UGB bleibt unberührt.
19. Datenschutz
Wie wir personenbezogene Daten verarbeiten, zum Beispiel bei Anfragen, Terminreservierungen und Einlagerungen, steht in unserer Datenschutzerklärung auf der Website.
20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
20.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen bleiben unberührt.
20.2 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
20.3 Bei Geschäften mit Unternehmern ist das für den Sitz der Fahrzeug Kompetenzzentrum GmbH sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.
21. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
